Angebot heroingestützte Behandlung für Konsumierende

Heroingestützte Behandlung für Konsumierende

 

Aufnahmebedingungen

Eine heroingestützte Behandlung kann durchgeführt werden, wenn eine zweijährige Heroinabhängigkeit besteht, die Patienten 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben (Ausnahmen möglich). Zudem müssen zwei Behandlungsversuche mit anderen Verfahren unternommen worden sein.

 

Interdisziplinäres Behandlungsangebot

Die Behandlung wird von unseren Ärzten und Therapeuten individuell
auf jeden Patienten abgestimmt. Auf eine optimale Einstellung der
Substitutionsdosis wird besonderes Augenmerk gelegt. Falls zu einem
späteren Zeitpunkt gewünscht wird, die Dosis teilweise oder vollständig
abzubauen, leisten wir entsprechend Hilfe. Um den Substanzbezug besser
mit dem Alltag zu vereinen, bieten wir Abgabeerleichterungen durch
Mitgaben an. Der Behandlungsrahmen reicht von einer diskreten
Substanzabgabe bis zur umfassenden, engmaschigen Betreuung durch unsere
interdisziplinären Teams.

Wir bieten zusätzlich zur Substitution die Behandlung psychischer
Erkrankungen, eine bedarfsgerechte psychosoziale Begleitung und eine
allgemeine hausärztliche Versorgung mit Schwerpunkt auf
Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis an.

 

Finanzierung

Die Kosten der Behandlung werden zum grössten Teil von den Krankenkassen übernommen. Den Rest übernehmen in den meisten Fällen die  Wohnsitzgemeinden. Im Ausnahmefall muss ein kleiner Selbstbehalt bezahlt werden.