Strassenverkehrsamt/Justiz: ambulante Massnahmen
Strassenverkehrsamt und Justiz: ambulante Massnahmen
Die Arud ist eine vom Strassenverkehrsamt und von der Justiz anerkannte Fachstelle. Wir können Sie unterstützen, Auflagen dieser Behörden zu erfüllen.
Strassenverkehrsamt/Institut für Rechtsmedizin
Nach einem Strassenverkehrsdelikt (Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss) erhalten Sie verschiedene Auflagen vom Strassenverkehrsamt und allenfalls von der Justizbehörde. Um den Führerausweis wiederzuerlangen und behalten zu können, werden häufig eine ärztlich kontrollierte Abstinenzzeit und eine suchtspezifische Behandlung angeordnet.
Aufgrund der Verfügung des Strassenverkehrsamts erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan. Die Behandlung umfasst Gespräche, angeordnete Laborkontrollen und/oder Urinproben sowie regelmässige Verlaufsberichte zuhanden des Instituts für Rechtsmedizin.
Merkblätter Institut für Rechtsmedizin:
pdf «Führerausweis und Alkohol»
pdf «Führerausweis und Alkohol-Fahr-Abstinenz»
pdf «Führerausweis und Cannabis»
pdf «Führerausweis und Drogen»
Justiz/Bewährungs- und Vollzugsdienst
Nach einem Delikt verfügt die Justiz in einigen Fällen anstatt einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine sogenannte ambulante Massnahme (nach Art. 44, 62 oder 63 StGB). Diese beinhaltet eine ambulante Behandlung, die Sie in der Arud machen können.
Die Arud legt gemeinsam mit Ihnen und in Zusammenarbeit mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich die Behandlung fest und führt sie durch.
Kontakt und Anmeldung:
Telefon 058 360 50 00