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Neue Zürcher Zeitung online, 16.09.2008
Drogenpolitik auf dem Volks-Prüfstand
Hanfinitiative und Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz Ende November kommen die Hanfinitiative sowie das Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz zur Abstimmung. Der Souverän kann sich somit separat zur Cannabis-Entkriminalisierung und zur gesetzlichen Verankerung des drogenpolitischen Viersäulenkonzepts (inklusive medizinischer Heroinabgabe) äussern.se. Das Schweizer Stimmvolk neigt bekanntlich nicht zu radikalen Lösungen. So hat es auch in der Drogenpolitik Ende der 1990er Jahre sowohl Volksbegehren für mehr Repression («Jugend ohne Drogen») wie auch umgekehrt für weitgehende Strafbefreiung («Droleg») deutlich abgelehnt. Beelendet von Bildern offener Drogenszenen, sagte der Souverän 1999 indes deutlich Ja zum befristeten Bundesbeschluss über die medizinische Heroinabgabe. Seither fusst die Schweizer Drogenpolitik gewissermassen auf Pragmatismus und Notrecht. Denn der Versuch, die seit den 1980er Jahren entwickelte Politik auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression gesetzlich zu verankern, ist bisher gescheitert nicht am Stimmvolk, sondern am Parlament.
Der Scherbenhaufen
Gut vier Jahre ist es her, dass der Nationalrat in der Sommersession 2004 die bundesrätliche Vorlage für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) bachab geschickt hat er trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Der Bundesrat zog sich daraufhin aus der Verantwortung und überliess es dem Parlament, den Scherbenhaufen selber aufzuräumen. Auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Gesundheitskommission ist das auch geschehen allerdings unter Ausklammerung der umstrittenen Cannabisfrage. Diese wurde in einer Volksinitiative aufgegriffen, so dass die Stimmbürger nun am kommenden 30. November über zwei getrennte Vorlagen befinden können: über eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), welche das drogenpolitische Viersäulenkonzept gesetzlich verankert, sowie über die sogenannte Hanfinitiative, welche die Entkriminalisierung beim Cannabis verlangt.
Die Position der NZZ
zz. Die NZZ empfiehlt sowohl das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative zur Annahme. Aus der Erfahrung, dass es eine drogenfreie Gesellschaft nie geben wird, folgt die Erkenntnis, dass eine nur auf Verbote bauende Drogenpolitik scheitern muss. Anders, als uns die Gegner der beiden Vorlagen weismachen wollen, gibt es in der Realität nicht nur Sucht und Abstinenz, sondern dazwischen liegt ein weites Feld von risikoarmem bis hin zu hoch riskantem Konsum psychoaktiver Stoffe seien das nun illegale Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak. Somit ist die strikte Trennung in legale und illegale Substanzen wenig hilfreich, die Suchtproblematik an der Wurzel zu fassen. Fachleute raten der Politik seit langem, eine vernünftige Balance zwischen dem Respekt vor dem mündigen Bürger und dem Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit und Ordnung zu suchen. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative weisen somit zumindest in die richtige Richtung. Eine rein auf Abstinenz, Verbote und Repression gründende Drogenpolitik dagegen führt unter dem Strich zu höheren sozialen Kosten und sie ist unliberal, weil in diesem Konzept für den mündigen Menschen zum Schluss kein Platz mehr ist. Zunächst zum Betäubungsmittelgesetz: Mit dieser Revision wollte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats die vermeintlich «unbestrittenen» Elemente der 2004 gescheiterten Revision neu auflegen. Die Vorlage umschreibt grob die Massnahmen der Viersäulenpolitik und legt die Aufgabenverteilung zwischen Bund (Koordination, Begleitung) und Kantonen (Umsetzung) fest. Ferner soll die heroingestützte Behandlung definitiv gesetzlich verankert werden der befristete Bundesbeschluss hierzu läuft Ende 2009 aus. Die Vorlage ermöglicht neu auch die medizinische Anwendung von Betäubungsmitteln, etwa cannabinoider Stoffe bei multipler Sklerose. Hinsichtlich der Strafbestimmungen sieht die Revision indes keine weitreichenden Änderungen vor. Es finden sich Verschärfungen beim Jugendschutz sowie umgekehrt strafmildernde Umständen für abhängige Kleindealer: Von einer strafrechtlichen Liberalisierung, wie das die Gegner monieren, kann bei dieser Minirevision keineswegs die Rede sein. Die Vorlage wurde im Nationalrat zum Schluss mit 114 gegen 68 Stimmen gutgeheissen, der Ständerat sagte einstimmig Ja. Die Fraktionen von FDP, CVP, SP und Grünen stellten sich hinter die Revision, während vonseiten der EDU und der SVP das Referendum ergriffen wurde. Für die Gegner geht die «Liberalisierung» zu weit, dem Abstinenzziel (das zwar ausdrücklich Aufnahme in den Zweckartikel fand) werde zu wenig Rechnung getragen. Konkret lehnen die Gegner jegliche Abgabe von Betäubungsmitteln an Süchtige ab. Sie befürchten einen Zwang zur Einrichtung von Drogenanlaufstellen in den Kantonen und kritisieren zudem, die Strafverfolgung des Handels würde durch die Revision erschwert. Auf der anderen Seite weisen die Befürworter der Vorlage auf die Erfolge der Schweizer Drogenpolitik hin, sowohl was die Gesundheit der Betroffenen wie auch was die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum anbelangt. Die ärztliche Heroinabgabe und niederschwellige Angebote für Suchtkranke (Fixerstübli, Spritzenabgabe usw.) hätten die negativen Folgen des Drogenkonsums markant reduziert. HanfinitiativeVor der Cannabisfrage hat sich das Parlament gedrückt trotz Druck durch die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» (Hanfinitiative), die im Januar 2006 eingereicht wurde. Die ständerätliche Gesundheitskommission wollte zwar über einen indirekten Gegenvorschlag den straffreien Cannabiskonsum für Erwachsene ins BetmG aufnehmen, sie ist aber am Widerstand der Schwesterkommission im Nationalrat gescheitert. Bundesrat und Parlament empfehlen somit die Hanfinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Das Begehren will einerseits Konsum, Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis entkriminalisieren, andererseits soll der Bund Produktion und Handel regulieren sowie für den Jugendschutz sorgen. Die Initiative ist gemäss Auffassung des Bundesrats mit eingegangenen internationalen Verpflichtungen vereinbar, sofern hinsichtlich der Regulierung von Produktion und Handel eine Lösung im Sinne der sogenannten Priorisierung bei der Strafverfolgung verfolgt würde. Das überparteiliche Initiativkomitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» argumentiert mit der Wirkungslosigkeit von Verboten, die bloss zu hohen Kosten in der Strafverfolgung führten und zudem das organisierte Verbrechen förderten. Produktion, Handel und Konsum von Cannabis liessen sich nur in einem legalen Umfeld kontrollieren, auch beende die Initiative die Willkür in der Rechtsanwendung der Kantone. Auf der anderen Seite argumentieren die Gegner, die Initiative banalisiere den Cannabiskonsum und sende falsche Signale an die Jugend aus. Sie warnen ferner vor Problemen, die sich für Eltern und Lehrer ergäben. Im Nationalrat sprachen sich Vertreter der SVP, der CVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion gegen die Initiative aus die Freisinnigen haben später allerdings an ihrer Delegiertenversammlung knapp die Ja-Parole beschlossen. Für die Initiative setzten sich SP, Grüne und Minderheiten aus den bürgerlichen Reihen ein. Im Ständerat stiess die Initiative zwar auf viel Verständnis bei Vertretern aller Parteien. Der Rat beschloss aber mit knapper Mehrheit, die Initiative abzulehnen obwohl er deren Inhalt wenige Jahre zuvor noch befürwortet hatte. Seite zuletzt geändert am
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